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Zivilrecht, begrifflich eigentlich zutreffender: Privatrecht, ist ein Rechtsgebiet, das die Beziehungen zwischen rechtlich gleichgestellten Personen regelt. Es steht damit im Gegensatz zum öffentlichen Recht, das die Verhältnisse zwischen Trägern öffentlicher Gewalt und Bürgern regelt. Zum allgemeinen Privatrecht gehören insbesondere das Schuldrecht, die Fragen um die Eingehung von Verträgen bspw. und die rechtlichen Folgen daraus, das Sachenrecht, also die Rechtsverhältnisse an beweglichen und unbeweglichen Sachen, und das Personenrecht.

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